WICHTIGER HINWEIS

AM 30.09.24 IST DER ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ AUFGRUND VON ARBEITEN, DIE NICHT IN DER VERANTWORTUNG DIESES UNTERNEHMENS LIEGEN, GESPERRT. DER NEUE PROVISORISCHE ZUGANG ERFOLGT ÜBER DIE STRASSE ARRAYÁN, WIE AUF DER KARTE EINGEZEICHNET. WIR ENTSCHULDIGEN UNS FÜR DIE ENTSTEHUNGEN.

Un mapa de una ciudad con un cartel BP verde en él.
Una hilera de casas verdes con techo rojo están alineadas una al lado de la otra.

INTERNE VORSCHRIFTEN


Leistungen und Standards

Darin CAMPING NAUTA Beim Camping und Caravaning können Sie in einer Umgebung campen und wandern, die Ihnen vielfältige Aktivitäten ermöglicht.

Wir befinden uns auf Teneriffa, nur wenige Kilometer von Freizeitgebieten, Einkaufszentren, dem Flughafen (12 km), Stränden (2 km), dem Teide-Nationalpark, Golfplätzen (2 km), Wasserparks usw. entfernt.

Zu unseren Leistungen gehören:

Un logotipo para camping y caravaning nauta
  • STELLPLÄTZE FÜR WOHNWAGEN, WOHNMOBILE UND MOBILHEIME
  • STECKDOSEN AUF DEN STELLPLÄTZEN UND IM CAMPINGBEREICH
  • WOHNMOBILANSCHLUSS (WASSERANSCHLUSS UND TOILETTEN- UND GRAUWASSERENTSORGUNG)
  • Barrierefreie Einrichtungen
  • WARME DUSCHEN. WICKELTISCHE.
  • Waschküchen und Waschbecken
  • Barrierefreie und barrierefreie Toiletten
  • KINDERSPIELPLATZ
  • TENNISPLATZ
  • MULTISPORTPLATZ
  • Kostenpflichtiges WLAN
  • Hüttenvermietung. Die Hütte bietet Platz für 4 Personen. (4 Betten, 1 Tisch, 4 Stühle, Bettwäsche)
  • BETT, LICHT UND STROMANSCHLUSS)
  • Bushaltestelle 100 Meter entfernt (Busunternehmen - Titsa)
  • SCHWIMMBÄDER (ERWACHSENE UND KINDER)
  • GRILLPLÄTZE
  • BAR-CAFETERIA, TERRASSE
  • KÜCHE UND ESSZIMMER FÜR
  • GRUPPEN
  • MINIMARKT
  • GASVERKAUF
  • WASCHTROCKNER

In den Städten in der Nähe unseres Campingplatzes können Sie zahlreiche Aktivitäten unternehmen:

  • Gerätetauchen
  • Bergwanderungen
  • Golf
  • Wandern
  • Wassersport
  • Angeln

INTERNE VORSCHRIFTEN

1) Alle Personen, die den Campingplatz betreten, besuchen oder sich dort aufhalten, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Mit der Anmeldung auf dem Campingplatz akzeptiert der Gast diese Hausordnung und erklärt sich mit ihr einverstanden.

2) Bei der Ankunft müssen sich alle Gäste an der Rezeption unter Angabe aller anfallenden Gebühren und Vorlage eines Identitätsnachweises anmelden. Beim Check-in ist eine Vorauszahlung für den geplanten Aufenthalt erforderlich.

3) Nach Ermessen der Campingplatzleitung und falls die Umstände es erfordern, erhält jeder Gast eine Fahrzeug-Aufenthaltskarte und/oder ein Identifikationsarmband. Diese sind persönlich und nicht übertragbar und müssen stets mitgeführt und auf Verlangen dem Campingplatzpersonal vorgezeigt werden. Gäste mit Zelten müssen zusätzlich die an der Rezeption ausgehändigte Nummer an ihrem Zelt anbringen.

4) Die Rezeption ist von 8.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Die Zufahrt für Gäste mit Fahrzeugen und Zelten beginnt um 10.00 Uhr. Die Zufahrt für Gäste, die Hütten nutzen, beginnt um 12.00 Uhr.

5) Der Aufenthaltstag bzw. Tag endet um 12:00 Uhr. Als Tag gilt die Zeit von 12:00 Uhr des Anreisetages bis 12:00 Uhr des Folgetages. Verlässt der Gast den Campingplatz nach dieser Zeit ohne Genehmigung der Rezeption, wird ein zusätzlicher voller Tag berechnet.

6) Bei der Abreise ist der Kunde verpflichtet, dies der Rezeption mitzuteilen. Bei Abreise in der Nacht ist die Bezahlung des Aufenthaltspreises gemäß den Öffnungszeiten der Rezeption zu veranlassen. Bei der Abreise ist die Aufenthaltskarte des Fahrzeugs und gegebenenfalls die Parknummer an der Rezeption abzugeben.

7) Der Kunde wird an dem vom Campingplatzpersonal angegebenen Ort campen.

8) Der Zugang zum Campingplatz ist ausschließlich registrierten Gästen vorbehalten. Besucher müssen von der Rezeption autorisiert werden und in jedem Fall, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts, die entsprechende Gebühr entrichten.

9) Von Mitternacht bis 8:00 Uhr gilt Nachtruhe. Während dieser Zeit sind Versammlungen, Spiele, Musik usw. verboten und der Gast ist verpflichtet, jegliche Art von störendem Lärm zu vermeiden. Nach 22:00 Uhr wird die Lautstärke der Lautsprecheranlage reduziert und bei Versammlungen die Lautstärke von Stimmen, Lachen usw. gemildert.

10) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf dem Campingplatz beträgt 20 km/h. Die Nutzung von Fahrzeugen ist auf die Ein- und Ausfahrt der Gäste beschränkt.

11) Von 0.00 bis 8.00 Uhr ist der Fahrzeugverkehr und die Zufahrt zum Campingplatz nicht gestattet, außer in Notsituationen.

12) Akustische Signale sind verboten. Die Verwendung von Stereoanlagen und anderen Geräten, die andere Gäste stören könnten, ist untersagt.

13) Die Nutzung von Fahrrädern und Rollern ist von 20.00 bis 9.00 Uhr verboten.

14) Das Parken auf unbesetzten Stellplätzen, Straßen und in Bereichen, in denen es den Verkehr oder den Zugang zu Stellplätzen und Campingplätzen behindert, ist verboten. Die Gäste sind verpflichtet, die Parkbeschränkungen zu beachten.

15) Der Campingplatz haftet nicht im Falle eines Unfalls, bei dem ein Fahrzeug beschädigt wird, sei es durch Kollision mit einem Baum oder einer physischen Barriere oder durch Kollision zwischen Fahrzeugen.

16) Das Mitbringen von Haustieren ist den Kabinennutzern nicht gestattet.

17) Haustieren ist der Zutritt zur Cafeteria, zum Minimarkt, zur Rezeption, zu den Schwimmbädern, zu den Toiletten und generell zu allen Gemeinschaftseinrichtungen untersagt, mit Ausnahme von ordnungsgemäß anerkannten Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen.

18) Haustiere müssen stets an der Leine oder in ihren Gehegen bleiben und unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Besitzer stehen. Tiere, die eine Gefahr darstellen oder den Gästen Unbehagen bereiten, dürfen nicht auf dem Campingplatz gehalten werden. Bei Verstößen behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Zutritt zu verweigern oder den Besitzer des betreffenden Tieres zu verweisen. Darüber hinaus müssen Hunde, die nach den geltenden Vorschriften als potenziell gefährlich gelten, stets einen Maulkorb tragen.

Für Schäden, die das Tier an Personen, Sachen oder Einrichtungen verursacht, haftet ausschließlich der Tierhalter.

19) Müll und Abfälle müssen in geeigneten Säcken gesammelt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Der Campingplatz ist nicht für die Abholung von Haushaltsgeräten, Möbeln und sonstigen Materialien der Gäste verantwortlich; deren Entsorgung obliegt den Gästen selbst.

20) Das Einleiten von Schmutz- und Abwasser direkt auf das Campingplatzgelände ist verboten. Chemietoiletten und Grauwassertanks dürfen nur in dafür vorgesehenen Einrichtungen entleert und gereinigt werden.

21) Kleidung darf nur an dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt werden.

22) Das Anzünden und die Nutzung von Feuer jeglicher Art außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist verboten. Die Nutzung tragbarer Grills und Öfen ist ausnahmsweise gestattet, unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsregeln und der möglichen Störung anderer Gäste. Aus Sicherheitsgründen ist das Kochen in den Hütten verboten. Auch die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist verboten.

23) Kunden werden gebeten, verantwortungsvoll mit Wasser und Strom umzugehen.

24) Die Nutzung der Schwimmbäder außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten ist verboten. Diese Öffnungszeiten und alle weiteren Regeln zur ordnungsgemäßen Nutzung sind am Eingang und in den Schwimmbädern ausgehängt.

25) Auf Stellplätzen für Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime ist die Verwendung von nicht für den Campinggebrauch vorgesehenen Elementen oder Materialien wie Holz, Metallkonstruktionen, Zement, Bodenbelägen, Mauerwerk usw. sowie generell selbstgebauten Elementen verboten. Neben der Campingausrüstung selbst (Wohnwagen, Wohnmobil oder Mobilheim) ist nur gängige Campingausrüstung wie Vorzelte, Küchenzelte oder Pavillons erlaubt, sofern diese leicht transportierbar sind. Der Campingplatz haftet nicht für die Kosten oder möglichen Folgen, die durch die Verwendung solcher Elemente entstehen.

Eine Einfriedung der Grundstücke ist untersagt.

26) Der Kunde muss über eine eigene Feuerlöscheinrichtung, eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile sowie gegebenenfalls eine Gasinstallationsgenehmigung mit den entsprechenden Prüfungen verfügen.

27) Die Vermietung von Gegenständen durch deren Eigentümer an Dritte ist untersagt.

28) Gästen ist es untersagt, ihre Geräte an Steckdosen angeschlossen zu lassen, wenn sie diese nicht benutzen. Ebenso ist es Gästen strengstens untersagt, die Steckdosen oder Verteilerkästen des Campingplatzes zu manipulieren. Sollten Probleme auftreten, bitten wir die Gäste um Mitwirkung und die unverzügliche Meldung an das Campingplatzpersonal. Jedes Gerät muss an eine eigene Steckdose angeschlossen sein. Die gemeinsame Nutzung derselben Steckdose durch mehrere Geräte ist verboten. Muss ein Verteilerkästen aufgrund eines durch einen Gast verursachten Vorfalls repariert werden, trägt der Gast die Kosten für die Reparatur.

29) Alle Campingplatzeinrichtungen haben deutlich gekennzeichnete Öffnungszeiten, die jeder Gast zu respektieren und einzuhalten hat. Die Gebäude und Einrichtungen des Campingplatzes dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden.

30) Sollte ein Zelt oder Fahrzeug (Wohnwagen, Wohnmobil, Lieferwagen, Auto usw.) länger als 48 Stunden unbewohnt auf dem Campingplatz bleiben, ohne dass die Zahlung für den Aufenthalt erfolgt ist oder ohne dass dies der Rezeption mitgeteilt wurde, kann es vom Campingplatz zusammen mit dem restlichen Eigentum entfernt werden, ohne dass der Eigentümer Anspruch auf Ansprüche jeglicher Art hat.

31) Der Campingplatz haftet nicht für Diebstähle. Die Campingplatzleitung bittet die Gäste um Mithilfe bei der Sicherung ihrer Wertgegenstände. An der Rezeption steht ein kostenloser Wertsachenaufbewahrungsservice zur Verfügung.

32) Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste oder Dritte, durch Natur- oder Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, verursacht werden.

33) Minderjährigen ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ist der Aufenthalt nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für Minderjährige, die Mitglieder von Bildungszentren und anderen Gruppen sind, die die Einrichtungen des Campingplatzes für Aktivitäten unter Aufsicht und Verantwortung erwachsener Betreuer nutzen.

34) Kinder dürfen die Einrichtungen des Campingplatzes nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Insbesondere in den Schwimmbädern müssen Kinder stets von einem Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden. Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Minderjährigen verantwortlich und achten auf deren korrekte Nutzung der Einrichtungen.

35) Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Gästen, die gegen diese Ordnung verstoßen und sich generell nicht an die Grundregeln der Höflichkeit, des gegenseitigen Respekts und des sozialen Zusammenlebens halten, den Zutritt zu verweigern. Gäste, die gegen diese Ordnung verstoßen, können vom Campingplatz verwiesen werden. Sollten sie sich nicht freiwillig von der Campingplatzordnung lösen, kann dies zu Maßnahmen der Ordnungskräfte führen.

Personen, die gegenüber der Gesellschaft Schulden aus bereits erbrachten Leistungen haben und deren Beträge nicht fristgerecht bezahlt wurden, werden nicht zugelassen.

Una captura de pantalla de un sitio web que muestra un mapa y una lista de autobuses.
Zögern Sie nicht und fragen Sie nach unseren Leistungen.
Rufen Sie uns an!