Sie Ihren Urlaub auf unserem Campingplatz in Teneriffa

Leistungen und Interne Regeln

Im Camping Nauta können Sie Camping und Caravaning inmitten einer Umgebung machen, die es Ihnen ermöglicht, die verschiedensten Aktivitäten durchzuführen.

 

Wir befinden uns auf Teneriffa, nur wenige Kilometer von den Freizeitgebieten, Einkaufszentren, Flughafen (12 km), Strände (2 km), Teide Nationalpark, Golfplätze (2 km), Wasserparks, etc.

 

 Unsere Dienstleistungen umfassen Folgendes:

  • Grundstücke für wohnwagen, wohnmobile und mobile häuser.

  • Elektrische verbindungen in grundstücke und campingbereich.

  • Punkt für wohnmobile (wassertank und evakuierung von wc und grauem wasser).

  • Zugängliche Einrichtungen.

  • Duschen mit heißem wasser.

  • Baby - Dienstleistungen.

  • Wäschereien Und Sinkt.

  • Zugängliche Und Angepasste Toiletten.

  • Kinderpark.

  • Tennisplatz.

  • Multi-sportplatz.

  • Wifi zahlung.

  • Vermietung von kabinen. Die kabine hat kapazität für 4 personen. Enthält 4 betten, 1 tisch, 4 stühle, bettwäsche, licht und elektrische verbindung.

  • Bus stopp bei 100 meter (Busunternehmen TITSA).

  • Pools (erwachsene und kinder).

  • Bereichen von barbacoas.

  • Bar-cafeteria, terrasse.

  • Küche und esszimmer für gruppen.

  • Minimarkt.

  • Gas verkauf.

  • Waschmaschine-trockner.

In der Nähe unseres Campingplatzes können Sie verschiedene Aktivitäten machen:

  • Tauchen.
  • Bergwanderungen.
  • Wassersport.

  • Golf

  • Wandern.
    Angeln

INTERNES REGLEMENT

 

1) Alle Personen, die den Campingplatz betreten, besuchen oder dort übernachten, sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Vorschriften zu befolgen. Mit der Registrierung im Campingplatz akzeptiert der Kunde diese internen Regelungen.

 

2) Bei der Ankunft muss sich jeder Kunde an der Rezeption anmelden, wo alle gebührenpflichtigen Posten detailliert angegeben und die Identität dokumentarisch nachgewiesen werden müssen. Die Zahlung für den geplanten Aufenthalt ist im Voraus beim Check-in zu leisten.

 

3) Nach Ermessen der Campingplatzleitung und falls erforderlich, wird jedem Kunden eine Aufenthaltskarte für Fahrzeuge und/oder ein Identifikationsarmband ausgehändigt. Diese sind persönlich und nicht übertragbar, müssen jederzeit getragen und auf Verlangen eines Campingmitarbeiters vorgezeigt werden. Kunden mit Zelten müssen zudem die an der Rezeption erhaltene Nummer an ihrem Zelt anbringen.

 

4) Die Öffnungszeiten der Rezeption sind von 08:00 bis 22:00 Uhr. Der Zugang für Kunden mit Fahrzeugen und Zelten ist ab 10:00 Uhr, für Kunden in Hütten ab 12:00 Uhr möglich.

 

5) Der Aufenthaltstag endet um 12:00 Uhr. Ein Tag wird als die Zeitspanne von 12:00 Uhr des Ankunftstages bis 12:00 Uhr des folgenden Tages verstanden. Wenn der Kunde nach dieser Zeit ohne Genehmigung der Rezeption abreist, wird ein weiterer voller Tag berechnet.

 

6) Bei der Abreise muss der Kunde das Personal der Rezeption über seine Abfahrt informieren. Wenn die Abreise nachts erfolgt, muss die Rechnung für den Aufenthalt entsprechend den Öffnungszeiten der Rezeption im Voraus beglichen werden. Kunden müssen bei der Abreise ihre Aufenthaltskarte und gegebenenfalls die Zeltnummer im Empfangsbüro abgeben.

 

7) Der Kunde zeltet an dem vom Campingpersonal zugewiesenen Ort.

 

8) Der Zugang zum Campingplatz ist ausschließlich registrierten Kunden vorbehalten. Besuche müssen von der Rezeption genehmigt werden und die entsprechende Gebühr zahlen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

 

9) Die Ruhezeit ist von 00:00 bis 08:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit sind Versammlungen, Spiele, Musik usw. verboten, und der Kunde muss alle störenden Geräusche vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke von Geräten zu senken und bei Versammlungen die Stimmen, das Lachen usw. zu mäßigen.

 

10) Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge im Campingplatz beträgt 20 km/h. Der Fahrzeuggebrauch ist auf das Ein- und Ausfahren der Kunden beschränkt.

 

11) Der Zugang und die Bewegung von Fahrzeugen im Campingplatz sind von 00:00 bis 08:00 Uhr, außer in Notfällen, verboten.

 

12) Akustische Signale sind verboten. Der Gebrauch von Musikanlagen und anderen Geräten, die andere Kunden stören könnten, ist nicht gestattet.

 

13) Der Gebrauch von Fahrrädern und Rollern ist von 20:00 bis 09:00 Uhr verboten.

 

14) Das Parken von Fahrzeugen auf unbesetzten Parzellen, Fahrwegen und Bereichen, die den Verkehr oder den Zugang zu Parzellen und Campingbereichen behindern, ist verboten. Kunden müssen die Parkverbote beachten.

 

15) Der Campingplatz haftet nicht für Unfälle, die Schäden an Fahrzeugen verursachen, sei es durch Kollision mit einem Baum oder einer physischen Barriere oder durch Kollisionen zwischen Fahrzeugen.

 

16) Haustiere sind für Kunden, die die Hütten nutzen, verboten.

 

17) Haustiere sind im Café, Minimarkt, Empfangsbüro, Schwimmbädern, sanitären Anlagen und allen Gemeinschaftseinrichtungen, außer Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen, die entsprechend akkreditiert sind, verboten.

 

18) Haustiere müssen jederzeit angeleint oder in ihren Gehegen bleiben und unter der Kontrolle und Verantwortung ihrer Besitzer sein. Tiere, die eindeutig eine Gefahr darstellen oder die Kunden stören, dürfen nicht im Campingplatz bleiben. Bei Verstößen behält sich der Campingplatz das Recht vor, den Eintritt zu verweigern oder den Besitzer des Tieres auszuschließen. Darüber hinaus müssen Hunde, die nach den geltenden Vorschriften als potenziell gefährlich gelten, jederzeit einen Maulkorb tragen. Der Tierhalter ist allein für alle Schäden verantwortlich, die das Tier Personen oder Eigentum verursachen könnte.

 

19) Müll und Abfälle müssen in geeigneten Beuteln gesammelt und in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Der Campingplatz sammelt keine Elektrogeräte, Möbel und verschiedenen Materialien der Kunden; deren Entsorgung liegt in der Verantwortung der Kunden.

 

20) Das Ablassen von Schmutz- oder Abwasser direkt auf den Campingplatz ist verboten. Das Entleeren und Reinigen von chemischen Toiletten und Grauwassertanks darf nur in den dafür vorgesehenen Anlagen erfolgen.

 

21) Wäsche darf nur an den dafür vorgesehenen Orten aufgehängt werden.

 

22) Das Entzünden von Feuer jeglicher Art oder außerhalb der erlaubten Zone ist verboten. Die Nutzung tragbarer Grills und Kochgeräte ist unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich Abstand und möglicher Belästigungen anderer Kunden ausnahmsweise gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Kochen in den Hütten ebenfalls verboten, ebenso wie die Verwendung von Feuerwerkskörpern.

 

23) Die Kunden werden gebeten, Wasser und Strom verantwortungsvoll zu nutzen.

 

24) Die Benutzung der Schwimmbäder außerhalb der festgelegten Zeiten ist verboten. Diese Zeiten und die übrigen Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung sind am Eingang und innerhalb der Schwimmbäder ausgehängt.

 

25) Auf Parzellen für Wohnwagen, Wohnmobile und Mobilheime ist die Verwendung von nicht zum Camping gehörenden Materialien wie Holz, Metallstrukturen, Zement, Böden, Mauerwerksarbeiten usw. sowie selbstgebaute Elemente verboten. Neben dem eigentlichen Campingobjekt (Wohnwagen, Wohnmobil oder Mobilheim) sind nur gängige Campinggegenstände wie Vorzelte, Küchenteile oder Pavillons erlaubt, sofern sie leicht transportierbar sind. Der Campingplatz haftet nicht für die wirtschaftlichen Kosten oder mögliche Folgen im Zusammenhang mit der Existenz dieser Elemente. Das Umzäunen von Parzellen ist verboten.

 

26) Kunden müssen über eine eigene Feuerlöscheinrichtung, eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, Wohnwagen und Mobilheime sowie gegebenenfalls über die Genehmigungen für Gasinstallationen mit den entsprechenden Inspektionen verfügen.

 

27) Die Vermietung von Elementen an Dritte durch deren Besitzer ist verboten.

 

28) Kunden dürfen ihre Elemente nicht an die Stromanschlüsse anschließen, ohne diese zu bewohnen. Ebenso ist die Manipulation der Stromanschlüsse oder Schaltkästen des Campingplatzes durch Kunden streng verboten. Bei festgestellten Problemen wird die Zusammenarbeit des Kunden erbeten, diese sofort dem Campingpersonal zu melden. Jedes Element muss an seinen eigenen und einzigen Stromanschluss angeschlossen werden. Das Teilen eines Stromanschlusses zwischen mehreren Elementen ist verboten. Muss ein Schaltkasten aufgrund eines Vorfalls repariert werden, der durch die Manipulation eines Kunden verursacht wurde, trägt der Kunde die Kosten der Reparatur.

 

29) Alle Einrichtungen des Campingplatzes haben entsprechend ausgeschilderte Öffnungs- und Schließzeiten, die jeder Kunde respektieren und einhalten muss. Die Gebäude und Einrichtungen des Campingplatzes dürfen nicht für andere Zwecke als die vorgesehenen genutzt werden.

 

30) Bleibt ein Zelt oder Fahrzeug (Wohnwagen, Wohnmobil, Lieferwagen, Auto usw.) länger als 48 Stunden ohne Insassen auf dem Campingplatz, ohne dass der Aufenthalt bezahlt oder diese Situation im Empfangsbüro gemeldet wurde, kann es vom Campingplatz zusammen mit den übrigen Gegenständen entfernt werden, ohne dass der Eigentümer Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung hat.

 

31) Der Campingplatz haftet nicht für Diebstähle jeglicher Art. Die Campingplatzleitung bittet die Kunden, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer persönlichen Gegenstände zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Empfangsbüro ein kostenloser Wertsachenverwahrungsdienst zur Verfügung steht.

 

32) Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch andere Kunden oder Dritte, durch die Natur oder Wetterereignisse oder durch andere Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, verursacht werden.

 

33) Der Aufenthalt von Minderjährigen ohne Begleitung durch ihre Eltern oder gesetzlichen Vormunde ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden Minderjährige, die Teil von Bildungseinrichtungen und anderen Gruppen sind, die die Einrichtungen des Campingplatzes für Aktivitäten unter der Aufsicht und Verantwortung erwachsener Betreuer nutzen.

 

34) Kinder müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, wenn sie irgendeine Einrichtung des Campingplatzes nutzen. Insbesondere in den Schwimmbädern müssen Kinder jederzeit von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet und beaufsichtigt werden. Erwachsene sind direkt verantwortlich für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen und dafür, dass diese die Einrichtungen ordnungsgemäß nutzen.

 

35) Die Campingplatzleitung behält sich das Recht vor, Kunden, die gegen diese Vorschriften verstoßen und im Allgemeinen gegen die Grundregeln der Bildung, des gegenseitigen Respekts und des sozialen Zusammenlebens, die Aufnahme und den Aufenthalt zu verweigern. Kunden, die gegen einen Aspekt dieser Vorschriften verstoßen, können aufgefordert werden, den Campingplatz zu verlassen, und wenn sie dies nicht freiwillig tun, kann die Polizei eingeschaltet werden. Der Zutritt wird Personen verweigert, die dem Unternehmen gegenüber aufgrund von zuvor erbrachten Dienstleistungen in Verzug sind und deren Beträge nicht bezahlt wurden.

Busfahrplan und Linien, die unseren Campingplatz durchqueren.
Besuchen Sie die Website der TITSA-Gesellschaft für weitere Informationen.